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   BVerwG, 03.12.1987 - 5 B 65.86   

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BVerwG, 03.12.1987 - 5 B 65.86 (https://dejure.org/1987,11089)
BVerwG, Entscheidung vom 03.12.1987 - 5 B 65.86 (https://dejure.org/1987,11089)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Dezember 1987 - 5 B 65.86 (https://dejure.org/1987,11089)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anspruch des Kindes gegen seine Eltern auf Finanzierung einer zweiten Berufsausbildung - Elternunabhängige Ausbildungsförderung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.06.1977 - IV ZR 48/76

    Finanzierung der Berufsausbildung

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1987 - 5 B 65.86
    Nach den damit maßgebenden Grundsätzen hat in dem hier interessierenden Zusammenhang ein Kind unter anderem dann einen Anspruch gegen seine Eltern auf Finanzierung einer zweiten Berufsausbildung, wenn die erste Ausbildung auf einer deutlichen Fehleinschätzung der Begabung beruhte (BGHZ 69, 190 [BGH 29.06.1977 - IV ZR 48/76]) oder wenn sich Anhaltspunkte für eine wesentlich höhere Ausbildungsfähigkeit des Kindes ergeben haben (BGH, Urteil vom 14. Januar 1981 - IV b ZR 554/80 - <FamRZ 1981, 346>).
  • BVerwG, 19.06.1980 - 5 C 37.78

    Auszubildende - Erwerbstätigkeit - Weitere Ausbildung - Berufsqualifizierender

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1987 - 5 B 65.86
    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich bei der Auslegung von § 11 Abs. 3 BAföG hinsichtlich der rechtlichen Voraussetzungen, unter denen die Eltern im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht nach § 1610 Abs. 2 BGB ihrem Kind auch eine zweite Ausbildung zu finanzieren haben, der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angeschlossen (Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 24.78 - ; BVerwGE 60, 231 [BVerwG 19.06.1980 - 5 C 37/78]; Beschluß vom 25. Juni 1986 - BVerwG 5 B 78.85 - ; die Grundsätze sind ebenfalls in Textziffer 11.3.14 und 11.3.15 BAföGVwV 1980 bzw. BAföGVwV 1986 übernommen).
  • BVerwG, 29.03.1961 - III B 43.60

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Feststellung eines

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1987 - 5 B 65.86
    Schon dies steht der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung entgegen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 29. März 1961 - BVerwG 3 B 43.60 - <NJW 1961, 1229>).
  • BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 24.78

    Ausbildungsförderung - Ausbildungsabschluss - Erwerbstätigkeit

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1987 - 5 B 65.86
    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich bei der Auslegung von § 11 Abs. 3 BAföG hinsichtlich der rechtlichen Voraussetzungen, unter denen die Eltern im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht nach § 1610 Abs. 2 BGB ihrem Kind auch eine zweite Ausbildung zu finanzieren haben, der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angeschlossen (Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 24.78 - ; BVerwGE 60, 231 [BVerwG 19.06.1980 - 5 C 37/78]; Beschluß vom 25. Juni 1986 - BVerwG 5 B 78.85 - ; die Grundsätze sind ebenfalls in Textziffer 11.3.14 und 11.3.15 BAföGVwV 1980 bzw. BAföGVwV 1986 übernommen).
  • BVerwG, 25.06.1986 - 5 B 78.85

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1987 - 5 B 65.86
    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich bei der Auslegung von § 11 Abs. 3 BAföG hinsichtlich der rechtlichen Voraussetzungen, unter denen die Eltern im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht nach § 1610 Abs. 2 BGB ihrem Kind auch eine zweite Ausbildung zu finanzieren haben, der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angeschlossen (Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 24.78 - ; BVerwGE 60, 231 [BVerwG 19.06.1980 - 5 C 37/78]; Beschluß vom 25. Juni 1986 - BVerwG 5 B 78.85 - ; die Grundsätze sind ebenfalls in Textziffer 11.3.14 und 11.3.15 BAföGVwV 1980 bzw. BAföGVwV 1986 übernommen).
  • BGH, 14.01.1981 - IVb ZR 554/80

    Anspruch eines Bundeslandes auf Erstattung von Ausbildungsförderungsbeträgen -

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1987 - 5 B 65.86
    Nach den damit maßgebenden Grundsätzen hat in dem hier interessierenden Zusammenhang ein Kind unter anderem dann einen Anspruch gegen seine Eltern auf Finanzierung einer zweiten Berufsausbildung, wenn die erste Ausbildung auf einer deutlichen Fehleinschätzung der Begabung beruhte (BGHZ 69, 190 [BGH 29.06.1977 - IV ZR 48/76]) oder wenn sich Anhaltspunkte für eine wesentlich höhere Ausbildungsfähigkeit des Kindes ergeben haben (BGH, Urteil vom 14. Januar 1981 - IV b ZR 554/80 - <FamRZ 1981, 346>).
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